Bonusheft
spart bares Geld
Es erinnert einerseits daran, regelmäßig etwas für die
Gesunderhaltung seiner Zähne zu tun, andererseits
hilft das Bonusheft auch beim Geldsparen
Der Zuschuss für die Vertragsleistung steigt um 20 Prozent, wenn
Versicherte und Mitversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Jahr zur
eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt waren.
Beispiel
Ein fehlender Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden.
Der Festzuschuss liegt bei angenommenen 400Euro.
Das Bonusheft ist 5 Jahre lang 1mal jährlich gestempelt worden,
so liegt der erhöhte Festzuschuss bei 480 Euro(20%), sind sogar
zehn Jahre belegt, zahlt die Krankenkasse sogar 520 Euro(30%),
also bis zu 120 Euro mehr.
Steht ein Wechsel des Zahnarztes an, verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit.
Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder stellt ihnen ein weiteres Bonusheft aus.
Das dann zusammen mit dem 1.Bonusheft im Falle einer Behandlung vorzulegen ist.