Zahnarzt Kaiser

Allgemeine, kosmetische und Restaurative Zahnheilkunde

Öffnungszeiten

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    14:00 – 18:00 Uhr
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  • Do: 09:00 – 12:00 +
    14:00 – 18:00 Uhr
  • Fr:  09:00 – 13:00 Uhr

Härtefallregelung:

Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen durch die Härtefallregelung weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden.

Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2012 die Grenze von 1.050 Euro (mit einem Angehörigen 1.443,75 Euro, mit zwei Angehörigen 1706,25 Euro und mit drei Angehörigen 1968,75 Euro) nicht übersteigen.

Aber auch Normalverdiener können mit der gleitenden Härtefallregelung, Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben.

Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab. Versicherte müssen bis zum Dreifachen des Betrages, um den ihr eigenes Einkommen vom geringen Einkommen abweicht, selbst aufbringen.

Beispiel

Bei einem Einkommen von 1150 Euro(Alleinstehend), ist das Einkommen 100 Euro über der Zuzahlungsgrenze (1050Euro),  für die Regelversorgung muss der Patient somit maximal 300 Euro an Eigenbeteiligung leisten.

Heil-und Kostenplan

Vor Beginn der Behandlung muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen und genehmigen. Gerne prüfen wir auch einen Heil-und Kostenplan, den sie bereits durch einenanderen Zahnartz erhalten haben und versuchen ihnen, bei gleicher Leistung ein günstigeres Angebot zu machen.

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